Gutachten


Gerichtsgutachten

Ein Bestandteil unserer gutachterlichen Tätigkeit ist die Gutachtenerstattung für die ordentlichen Gerichte in Deutschland. Die Gutachten sind Beweismittel und helfen dem Gericht, Verfahren in Bezug auf die technischen Belange objektiv zu entscheiden.
Wir waren bislang für zahlreiche Amts-, Land- und Oberlandesgerichte in ganz Deutschland tätig.

Privatgutachten

Häufig dienen Privatgutachten zur Beweissicherung und zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Damit kann ein nachvollziehbares und glaubwürdiges Privatgutachten dazu beitragen, die weitere Eskalation von Streitigkeiten zu verhindern.
Privatgutachten können aber auch der Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens dienen. Den Rechtsanwälten werden damit fundierte Unterlagen in die Hand gegeben, um das Gerichtsverfahren aus technischer Sicht optimal vorbereiten und führen zu können.
Wir waren bislang für private Bauherren, Bauträger, Baukonzerne, Banken, Wohnungsgesellschaften, Kommunen, staatliche Ämter, Landratsämter u. a. privatgutachterlich tätig.

Schiedsgutachten

Mit einem Schiedsgutachten werden strittige Sachverhalte technisch rechtsverbindlich festgestellt. Mit der Übergabe des Schiedsgutachtens erhalten die Streitparteien im Regelfall nicht mehr angreifbare, verbindliche Angaben über die Mängel- und Schadensursachen sowie die möglichen Verursacher. Wir können die notwendigen Mangelbeseitigungsmaßnahmen festlegen und die dazu erforderlichen Bau- und Nebenkosten schätzen.
Schiedsgutachten sind damit eine anerkannte Möglichkeit, Konflikte zu technischen Belangen zeitnah und mit überschaubarem Kostenaufwand zu lösen.
Wir waren bislang in zahlreichen zivilrechtlichen Streitfällen schiedsgutachterlich tätig.