- Feststellung und Begründung der Abweichungen vom Soll-Zustand
- Überwachung der Mangelabstellung
- Nachabnahmen
Die bautechnische Abnahme ist ein entscheidender Schritt im Zuge der Bauausführung. Mit der Unterschrift auf dem
Abnahmeprotokoll wird eine Reihe von Mechanismen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in
Gang gesetzt, die von großem Einfluss sein können. Es ist deshalb wichtig, die ausgeführten Bauleistungen intensiv
zu untersuchen und einen fundierten Soll-Ist-Vergleich zu führen.
Wir können als Sachverständige die bautechnischen
Abweichungen des Ist-Zustandes vom vertraglich vereinbarten Soll-Zustand erkennen und aufzeigen.